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Produkte / Komfort / Produktübersicht

Mit uns fahren Sie sorgenfrei.

Auch in den Urlaub.

Gerade im Ausland kann ein Unfall viel Ärger mit sich bringen, wenn andere Verkehrsteilnehmer keine oder nur eine unzureichende Versicherungsdeckung haben. Mit unserem Ausland-Schadenschutz sind Sie dabei jedoch so gut abgesichert wie zu Hause. Darüber hinaus profitieren Sie mit dem Komfort-Produkt über zahlreiche Vorteile:

Die Komfort-Leistungen im Überblick:

Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Deckungsumfang: 100 Mio. EUR
  • Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
  • Mallorca-Deckung (inklusive)
  • Autoschutzbrief (optional wählbar)
Vollkaskoversicherung

abgesichert gegen:

  • Selbst verursachte Schäden
  • Diebstahl
  • Brand oder Explosion, Sturm, Hagel u.v.m.
  • Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehen),
  • Glasbruchschäden
  • Marderbiss & Kurzschluss
12 Monate Neupreisentschädigung

Bei Diebstahl des Fahrzeugs innerhalb der ersten sechs Monate und bei Totalschaden innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs wird der Neupreis entschädigt, sofern das Fahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder vom Kraftfahrzeughersteller erworben wurde.

Ausland Schadenschutz-Versicherung

Wird das versicherte Fahrzeug im Ausland in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt, ersetzt die Ausland Schadenschutz-Versicherung den Kfz-Haftpflichtschaden nach deutschem Recht und mit deutschen Standards.

Mietwagen/Wertminderung

Die Kosten für einen vermittelten Mietwagen (bei Kollision mit einem anderen Kfz) oder Nutzungsausfallwerden werden erstattet. Außerdem erhalten Sie ggf. die Wertminderung und eine Kostenpauschale in Höhe von 25 EUR.

Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 5.000 EUR

Mitversichert sind Fahrzeug- und Zubehörteile, wenn das Fahrzeugteil oder das Fahrzeugzubehör straßenverkehrsrechtlich zulässig ist und vom Hersteller oder von einem Vertragshändler fest in das Fahrzeug eingebaut oder an das Fahrzeug angebaut wurde.

Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf die Leistungsfreiheit nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz verzichtet. Der Verzicht gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs und bei Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen

In der Teilkaskoversicherung mitversichert ist ein Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.

Zusatzoptionen zu diesem Produkt:

Kfz-Unfallversicherung

Schützt den Fahrer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, bei dem er z.B. schwer verletzt wird.
Auch bei Unfällen beim Ein- und Aussteigen, Reparieren, Reinigen, Be- und Entladen sowie Abstellen
des Fahrzeugs. Hier sind zusätzlich auch die Mitfahrer versichert.

Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung mit 24h Anwaltsberatung

Sie hilft z.B. Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen, sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren zu verteidigen und die rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten aus Kauf-/Reparaturverträgen des versicherten Fahrzeugs wahrzunehmen.