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Produkte / Versicherungsflatrates / Produktübersicht

Preisgarantie für Leasing- und Finanzierungskunden.

Ihr Airbag gegen Beitragserhöhungen.

Unsere Versicherungsflatrates enthalten für die gesamte Leasing- oder Finanzierungslaufzeit konstante Monatsbeiträge ohne Beitragserhöhung (vorbehaltlich der Änderung gesetzlicher Bestimmungen). Ihr Vorteil – auch im Schadenfall findet keine Beitragsanpassung statt.

Die Leistungen der Versicherungsflatrates im Überblick:

Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Deckungsumfang: 100 Mio. EUR
  • Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
  • Mallorca-Deckung (inklusive)
  • Autoschutzbrief (optional wählbar)
Vollkaskoversicherung

abgesichert gegen:

  • Selbst verursachte Schäden
  • Diebstahl
  • Brand oder Explosion, Sturm, Hagel u.v.m.
  • Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehen),
  • Glasbruchschäden
  • Marderbiss & Kurzschluss
Gap-Deckung

Durch die Gap-Versicherung ist im Fall eines Totalschadens oder Diebstahl des Fahrzeugs die Differenz zwischen der Entschädigung aus der Fahrzeugversicherung und dem Netto-Leasingablösewert/der Netto- Restkreditsumme des Leasing-/Darlehensvertrags versichert.

12 Monate Neupreisentschädigung

Bei Diebstahl des Fahrzeugs innerhalb der ersten sechs Monate und bei Totalschaden innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs wird der Neupreis entschädigt, sofern das Fahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder vom Kraftfahrzeughersteller erworben wurde.

Ausland Schadenschutz-Versicherung

Wird das versicherte Fahrzeug im Ausland in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt, ersetzt die Ausland Schadenschutz-Versicherung den Kfz-Haftpflichtschaden nach deutschem Recht und mit deutschen Standards.

Mietwagen/Wertminderung

Die Kosten für einen vermittelten Mietwagen (bei Kollision mit einem anderen Kfz) oder Nutzungsausfallwerden werden erstattet. Außerdem erhalten Sie ggf. die Wertminderung und eine Kostenpauschale in Höhe von 25 EUR.

Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 5.000 EUR

Mitversichert sind Fahrzeug- und Zubehörteile, wenn das Fahrzeugteil oder das Fahrzeugzubehör straßenverkehrsrechtlich zulässig ist und vom Hersteller oder von einem Vertragshändler fest in das Fahrzeug eingebaut oder an das Fahrzeug angebaut wurde.

Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf die Leistungsfreiheit nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz verzichtet. Der Verzicht gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs und bei Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen

In der Teilkaskoversicherung mitversichert ist ein Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.